Um Fluggäste für die entstandenen Unannehmlichkeiten bei einem Flugproblem zu entschädigen, genügt es für Fluggesellschaften nicht, lediglich die Ausgleichszahlung zu leisten. Reisenden stehen bei einem Flugproblem zudem gewisse Sachleistungen zu. Die Airline hat Ihnen gegenüber eine Betreuungspflicht. Selbst ein außergewöhnlicher Umstand befreit die Fluggesellschaft nicht von dieser Betreuungspflicht.
Verzögert sich der Abflug um mindestens 2 Stunden, ist die Airline dazu verpflichtet, Reisende angemessen zur Wartezeit mit kostenlosen Getränken und Mahlzeiten zu versorgen. Ist eine Weiterreise erst am Folgetag möglich, muss die Fluggesellschaft ebenfalls für eine Übernachtungsmöglichkeit in einem Hotel aufkommen. Das gleiche gilt für die Kosten des Transfers zwischen Hotel und Flughafen.
Die Fluggesellschaft ist hierbei zunächst verpflichtet die Sachleistung selber zu erbringen. Sie muss prinzipiell keine Leistungen Dritter bezahlen. Was bedeutet, dass Reisende zunächst ihre Ansprüche von der Airline einfordern müssen. Kommt die Airline dann ihrer Betreuungspflicht nicht nach, dürfen Sie sich selbst Verpflegung kaufen, sich eine Ersatzbeförderung (Flug, Bahnfahrt, Taxi) oder ggfs. ein Hotelzimmer buchen. Die Ihnen entstanden Kosten, können Sie anschließend bei der Airline einfordern. Hier gilt es jedoch die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Um die Ihnen entstanden Kosten von der Airline einfordern zu können, ist es wichtig, dass Sie alle Belege sammeln. Die Kosten können Sie sich zusätzlich zu der Entschädigung bei Flugverspätung erstatten lassen. Ohne Belege wird die Fluggesellschaft jedoch die Forderung ablehnen.
- Alkoholische Getränke
- Taxifahrten oder Mietwagenkosten, wenn zum Beispiel eine Beförderung mit der Bahn möglich gewesen wäre
- Parkgebühren
- Kosten die für einen Zeitvertreib entstehen, wie z. B. Kino, Zoo und Co.
Wie Sie vielleicht gemerkt haben, ist es für Reisende oft nicht einfach bei einer Flugverspätung eine Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen. Trotz der Fluggastrechteverordnung und der damit verbunden Stärkung der Fluggastrechte, versuchen Airlines trotzdem alles Mögliche, um sich von einer Entschädigungszahlung zu drücken.
Wir von Flugverspätung haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu helfen und dafür zu sorgen, dass Sie Ihre rechtmäßige Entschädigung erhalten. Überlassen Sie unseren erfahrenen Reiserechtsexperten die Auseinandersetzung mit der Airline und lehnen Sie sich entspannt zurück, während wir Ihre Entschädigung einfordern. Für Sie besteht keinerlei finanzielles Risiko, da wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25 % inkl. MwSt. einbehalten.
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