Hier finden sie Antworten zu den häufigsten Fragen. Wir hoffen, dass wir hier Ihre Fragen beantworten können.
NICHT DIE ANTWORT GEFUNDEN NACH DER SIE SUCHEN?
STELLEN SIE UNS GERNE IHRE FRAGEN.
themen
Flugverspätung verhilft Ihnen bei Verspätung, Annullierung oder einem verpassten Anschlussflug zu Ihrem Recht. Nach geltenden EU Recht stehen Reisenden mit Flugproblemen eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 € zu.
Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten? Rufen Sie uns an unter 02591 - 253 98 90 oder nutzen Sie das Formular.
Nein, bei uns zahlen Sie immer nur die vertraglich vereinbarte Provision in Höhe von 25 % (inkl. MwSt.). Falls unsere Anwälte wider Erwarten vor Gericht verlieren, tragen wir alle angefallenen Kosten.
Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten? Rufen Sie uns an unter 02591 - 253 98 90 oder nutzen Sie das Formular.
Ja, Sie können für alle Mitreisenden einen Antrag einreichen. In diesem Fall benötigen wir jedoch eine persönliche Unterschrift aller Reisenden.
Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten? Rufen Sie uns an unter 02591 - 253 98 90 oder nutzen Sie das Formular.
Ja, Kinder über 2 Jahren sind ebenfalls entschädigungsberechtigt.
Wichtig:
Bei Minderjährigen benötigen wir die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten. Liegt ein alleiniges Sorgerecht vor, muss dieses belegt werden.
Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten? Rufen Sie uns an unter 02591 - 253 98 90 oder nutzen Sie das Formular.
Die Entschädigung erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens. Die Dauer der Forderungsbearbeitung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Daher ist es schwierig, einen zeitlichen Rahmen für die konkrete Forderung abzuschätzen. Nach unserer Erfahrung sind die meisten Forderungen innerhalb von wenigen Monaten erledigt. In komplizierten Fällen, einschließlich Fälle die gerichtlich durchgesetzt werden, kann es länger dauern. Wir setzen jedoch alles daran, die Bearbeitungsdauer Ihrer Forderung so kurz wie möglich zu gestalten.
Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten? Rufen Sie uns an unter 02591 - 253 98 90 oder nutzen Sie das Formular.
Außergewöhnliche Umstände liegen unter anderem bei Streiks, schlechtem Wetter, Flughafen Sperrungen oder Vogelschlag vor. Diese hat die Airline nicht zu verantworten, daher haben Sie in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.
Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten? Rufen Sie uns an unter 02591 - 253 98 90 oder nutzen Sie das Formular.
Für zusätzlich entstandene Kosten bei einem Flugproblem muss die Fluggesellschaft immer aufkommen, unabhängig vom Grund des Problems. Sie sollten alle Belege für außerplanmäßige Kosten sammeln. Eine Erstattung ist nur möglich für Kosten, die belegt werden und verhältnismäßig sind.
Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten? Rufen Sie uns an unter 02591 - 253 98 90 oder nutzen Sie das Formular.
Flugverspätung wird zuallererst außergerichtlich mit der Gegenseite kommunizieren. Dies kann ein Weg sein, die Forderung unkompliziert und schnell zu erhalten. Falls der Anspruchsgegner auf unsere erste Aufforderung nicht oder nicht positiv reagiert, prüfen wir Ihren Fall nochmals genau und werden dann ggf. die Ansprüche in Zusammenarbeit mit unseren Anwälten gerichtlich durchsetzen lassen.
Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten? Rufen Sie uns an unter 02591 - 253 98 90 oder nutzen Sie das Formular.
Flugverspätung versucht zunächst außergerichtlich mit der Gegenseite zu kommunizieren. Falls die Gegenseite auf unsere Aufforderung nicht reagiert, werden wir den Anspruch durch unsere Anwälte gerichtlich durchsetzen lassen.
Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten? Rufen Sie uns an unter 02591 - 253 98 90 oder nutzen Sie das Formular.
Nein, bei uns zahlen Sie immer nur die vertraglich festgelegt Provision in Höhe von 25 % (inkl. MwSt.).
Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten? Rufen Sie uns an unter 02591 - 253 98 90 oder nutzen Sie das Formular.
In der Regel ist es nicht notwendig, dass Sie persönlich vor Gericht erscheinen müssen.
Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten? Rufen Sie uns an unter 02591 - 253 98 90 oder nutzen Sie das Formular.
Sie haben Anspruch auf Entschädigung bei einer Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden bei Flügen die in der EU gestartet sind oder bei Flügen die in der EU gelandet sind und die ausführende Airline einen Hauptsitz in der EU hat.
Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten? Rufen Sie uns an unter 02591 - 253 98 90 oder nutzen Sie das Formular.
Der Anspruch auf Entschädigung ist abhängig von der zurückgelegten Flugdistanz:
bis 1500 km Flugdistanz : 250 €
1501 bis 3500 km Flugdistanz : 400 €
mehr als 3500 km Flugdistanz : 600 €
Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten? Rufen Sie uns an unter 02591 - 253 98 90 oder nutzen Sie das Formular.
Nach deutschem Recht haben Ansprüche eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, d.h. bis zum Jahresende 2020 können Fälle aus dem Kalenderjahr 2017 eingereicht werden.
Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten? Rufen Sie uns an unter 02591 - 253 98 90 oder nutzen Sie das Formular.
Finden Sie heraus, wie hoch Ihr Anspruch auf Entschädigung ist.
Wir prüfen Ihren Anspruch innerhalb weniger Minuten kostenlos und übernehmen den Rest.
Sie erhalten Ihre Entschädigung.
Sofern Ihr Anspruch berechtigt ist, überweisen wir Ihnen Ihr Geld. Die Angelegenheit ist damit für Sie erledigt.